Fremdbestimmt oder selbstbestimmt?

Dinge, die Sie betreffen, entscheiden Sie lieber selbst. Dann möchten Sie das sicher gerne bis zuletzt tun. Aber was ist mit Ihrer Bestattung, Ihrer Trauerfeier und Ihrem Beisetzungsort? Sollen andere darüber entscheiden oder möchten Sie auch das lieber selbst bestimmen?

Mit der Bestattungsvorsorge liegt die Art und Weise Ihrer Bestattung in Ihrer Hand. Für viele ist das eine beruhigende Vorstellung und immer mehr Menschen schließen frühzeitig einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge ab.

Ihre Vorteile bei einer Bestattungsvorsorge:

  • Sie allein entscheiden und können sich sicher sein, dass alles Ihren Wünschen entsprechend geschehen wird.
  • Sie vermeiden Unsicherheiten und Missverständnisse im Trauerfall.
  • Sie entlasten Ihre Angehörigen.

Sie entscheiden – Ihre persönliche Wunschliste:

  • Art und Weise sowie Ort der Bestattung
  • Ausgestaltung der Trauerfeier oder Bestattung
  • Musikalische Umrahmung
  • Umfang und Art der Blumendekoration
  • Größe und Text einer Zeitungsanzeige
  • Welche Ämter und Behörden zu benachrichtigen sind
  • Auswahl des Sarges, der Kleidung, der Urne und was auch immer Sie sich für Ihren Abschied wünschen

Vielleicht ist die Bestattungsvorsorge auch für den einen oder anderen Ihrer Angehörigen interessant, die sich bisher noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben.

Bestattungskosten finanzieren.

Im Rahmen der Bestattungsvorsorge gibt es zwei Modelle, um Bestattungskosten zuverlässig zu finanzieren: die Sterbegeldversicherung und das Treuhandkonto. Beide Finanzierungsmodelle bieten eine sichere Geldanlage und den Schutz des angelegten Geldes.

Unsere Partner:

Bei den Finanzierungsmöglichkeiten kooperieren wir mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Sprechen Sie uns auf die Bestattungsvorsorge an. Das Bestattungshaus Behrens informiert Sie gerne über die Möglichkeiten, alle Details und die genaue Vorgehensweise.

Patientenverfügung

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung. Sie wird wirksam, wenn der oder die Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine bzw. ihre not­wendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungs­maß­nahme direkt zu äußern (beispielsweise, wenn er/sie im Koma liegt). Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, bis wann und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen.

Die Patientenverfügung muss in Schriftform verfasst sein. Kann der Verfasser keine nachvollziehbare Unterschrift mehr leisten, muss ein Notar das Handzeichen beglaubigen. Der Widerruf einer Patientenverfügung kann jederzeit formlos (also auch mündlich) erfolgen. Setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens in Kenntnis und sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung gut zugänglich ist.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz: www.bmj.de/Patientenverfuegung

Organspende

Eine Organspende kann Leben retten und mit einem Organspendeausweis dokumentieren Sie für Ihre Angehörigen und Ärzte unmissverständlich, dass Sie der Organspende zustimmen (einzelne Organe können ausgeschlossen werden). Wenn Sie einen Ausweis besitzen, dann tragen Sie ihn möglichst immer bei sich.

Voraussetzungen für eine Organspende sind die Zustimmung und dass bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen festgestellt worden ist. Ihr Ausweis wird nicht offiziell registriert, Sie können Ihre Zustimmung im Zweifel zurücknehmen.

 Der Organspendeausweis ist bei Ärzten und in Apotheken erhältlich.

Herunterladen können Sie den Ausweis hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspendeausweis.pdf

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person als Bevollmächtigte/n. Diese Person ist in dem Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, verpflichtet, in Ihrem Sinne zu handeln. In einer Vorsorgevollmacht können u. a. festgelegt werden: ärztliche Behandlungen, Bankgeschäfte oder eine Unterbringung im Pflegeheim.

Sie können selbst festlegen, wie weit die Befugnisse einer/s oder auch mehrerer Bevollmächtigten reichen sollen. Es kann sinnvoll sein, die Vollmacht über den Tod hinaus gelten zu lassen. Dann sind die Bevollmächtigten in der Lage, Dinge auch nach dem Tod problemlos zu regeln.

Die in einer Vorsorgevollmacht festgelegten Rechte und Pflichten müssen richtig formuliert werden. Holen Sie sich deshalb auf jeden Fall Rat und Hilfe bei Anwälten, Notaren, Bestattern oder entsprechenden Institutionen oder Vereinen.