Patientenverfügung

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung. Sie wird wirksam, wenn der oder die Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine bzw. ihre not­wendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungs­maß­nahme direkt zu äußern (beispielsweise, wenn er/sie im Koma liegt). Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, bis wann und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen.

Die Patientenverfügung muss in Schriftform verfasst sein. Kann der Verfasser keine nachvollziehbare Unterschrift mehr leisten, muss ein Notar das Handzeichen beglaubigen. Der Widerruf einer Patientenverfügung kann jederzeit formlos (also auch mündlich) erfolgen. Setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens in Kenntnis und sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung gut zugänglich ist.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz: www.bmj.de/Patientenverfuegung

Organspende

Eine Organspende kann Leben retten und mit einem Organspendeausweis dokumentieren Sie für Ihre Angehörigen und Ärzte unmissverständlich, dass Sie der Organspende zustimmen (einzelne Organe können ausgeschlossen werden). Wenn Sie einen Ausweis besitzen, dann tragen Sie ihn möglichst immer bei sich.

Voraussetzungen für eine Organspende sind die Zustimmung und dass bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen festgestellt worden ist. Ihr Ausweis wird nicht offiziell registriert, Sie können Ihre Zustimmung im Zweifel zurücknehmen.

 Der Organspendeausweis ist bei Ärzten und in Apotheken erhältlich.

Herunterladen können Sie den Ausweis hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspendeausweis.pdf

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person als Bevollmächtigte/n. Diese Person ist in dem Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, verpflichtet, in Ihrem Sinne zu handeln. In einer Vorsorgevollmacht können u. a. festgelegt werden: ärztliche Behandlungen, Bankgeschäfte oder eine Unterbringung im Pflegeheim.

Sie können selbst festlegen, wie weit die Befugnisse einer/s oder auch mehrerer Bevollmächtigten reichen sollen. Es kann sinnvoll sein, die Vollmacht über den Tod hinaus gelten zu lassen. Dann sind die Bevollmächtigten in der Lage, Dinge auch nach dem Tod problemlos zu regeln.

Die in einer Vorsorgevollmacht festgelegten Rechte und Pflichten müssen richtig formuliert werden. Holen Sie sich deshalb auf jeden Fall Rat und Hilfe bei Anwälten, Notaren, Bestattern oder entsprechenden Institutionen oder Vereinen.